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Benutzungsordnung


Benutzungsordnung für das
"DAV Kletterzentrum Zittau - Quacke"


Fassung vom 04.12.2014

1. Berechtigung


1.1 Nur Befugte dürfen in der Kletterhalle klettern:
- Personen, die im Besitz einer gültigen Jahreskarte sind und sich mit dem Personalausweis ausweisen können
- Personen, die eine auf den Tag ausgestellte Eintrittskarte oder Dauerkarte vorweisen können. Dauerkarten müssen für den Tag abgezeichnet sein.

1.2 Nicht klettern dürfen:
- Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres außerhalb der festgelegten Vereinstrainingszeiten oder DAV-Veranstaltungen, die keine Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten haben.
- Kinder vom 12. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ohne Aufsicht eines Erziehungsberechtigten außerhalb des Boulderbereichs und außerhalb der festgelegten Vereinstrainigszeiten oder DAV-Veranstaltungen
- Personen, welche die Kletteranlage ohne Genehmigung und Absprache mit dem Vorstand der DAV-Sektion gewerblich und kommerziell nutzen wollen
- Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder anderer bewusstseinseintrübender Mittel stehen

2. Zutritt


2.1 Die Kletteranlage ist nur zu den vorgesehenen Benutzungszeiten für den Kletterbetrieb mit gültiger Eintrittskarte geöffnet.
2.2 Übungsleiter und Verantwortliche der DAV Sektion Zittau und der Westpark GmbH sind berechtigt, die Benutzer zu kontrollieren.
2.3 Zuschauer ohne gültiger Eintrittskarte dürfen sich nur im Eingangsbereich (bis zu den Regalen) bzw. bei Veranstaltungen im ausgewiesenen Bereich aufhalten.

3. Haftung


3.1 Klettern ist als Risikosportart gefährlich. Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigenes Risiko und eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder.
3.2 Der/die Benutzer/Benutzerin der Anlage versichert für sich und ggf. für die von ihm begleiteten Kinder, dass er/sie über
- ausreichende anerkannte Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt/verfügen,
- die üblichen Kletterregeln für das Hallenklettern bekannt sind,
- mit der Handhabung der von ihr/ihm/ihnen benutzen Sicherungsgeräte vertraut ist
- und über Einsicht in die Gefahren des Klettern, besonders im Vorstieg, verfügt/verfügen.

3.3 Auf persönliches Eigentum ist selbst zu achten. Für verlorengegangene oder beschädigte Ausrüstungsgegenstände oder Kleidung wird keine Haftung übernommen.
3.4 Schadensersatzansprüche gegen den Träger sowie gegen dessen Beauftragte sind auf den Umfang der abgeschlossenen Vereinshaftpflichtversicherung beschränkt. (vgl. § 6 Abs. 4 der Vereinssatzung)
3.5 Die DAV Sektion Zittau übernimmt keine Haftung für Griffe, Haken etc., die sich trotz vorgeschriebener Kontrollen unvorhersehbar lockern oder brechen.

4. Regeln


4.1 Vor Beginn jedes Trainings ist selbständig am Eingangstresen von Jedem eine gültige Eintrittskarte vorzulegen, zu lösen bzw. abzeichnen zu lassen.
4.2 Zur Sicherung müssen jeweils alle Haken bzw. Umlenkeinrichtungen benutzt werden. Generell darf nur ein Seil je Haken oder Umlenkpunkt eingehangen werden. Es sind jeweils beide Umlenkkarabiner einzuhängen.
4.3 Bei Gruppen haben die jeweiligen Leiter der Gruppen dafür einzustehen, dass die Benutzungsordnung von allen Mitgliedern dieser Gruppe vollständig eingehalten wird. Die Leiter müssen volljährig sein.
4.4 Der Aufenthalt in den Bereichen zum Ausruhen, wo Kletterer und Gegenstände herunterfallen können, ist nicht gestattet. Das gilt im Besonderen für die Bouldermatte.
4.5 Rucksäcke / Bekleidung Ausrüstungsgegenstände, die nicht unmittelbar zum Klettern benötigt werden sind im Eingangsbereich zu lagern, um die Sicherheit beim Sichern nicht zu gefährden.
4.6 Die verwendeten Seile müssen mindestens 30 m lang sein.
4.7 Klettern in Strümpfen oder Barfußklettern ist nicht gestattet.
4.8 Rennen, "Schaukeln" etc. ist im Bereich von Kletternden und Sichernden ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt und kann zum Platzverweis führen. Eltern sind für ihre Kinder verantwortlich.
4.9 Das Betreten der Kletterhalle ist nur mit Kletterschuhen oder sauberen Sportschuhen gestattet.
4.10 Bouldern ist nur im dafür vorgesehenen Bereich gestattet.
4.11 Es ist nur die Verwendung von Magnesia erlaubt, dass üblicherweise für das Klettern vorgesehen ist. Chalk-Bags sind beim Klettern am Körper zu tragen. Bei einem Verschütten von Magnesia sind sofort die entsprechenden Bereiche durch den Verursacher zu reinigen.
4.12 Fahrzeuge sind generell auf den oberen "Kaufland-Parkplatz" abzustellen.
4.13 Der Genuss von Alkohol, Nikotin, E-Zigaretten oder Betäubungsmittel ist in der Kletterhalle nicht erlaubt.

5. Veränderungen / Beschädigungen


5.1 Tritte, Griffe, Haken dürfen weder neu angebracht, verändert oder beseitigt werden. (ausgenommen von Beauftragten der DAV Sektion Zittau)
5.2 Beschädigungen und lose oder wacklige Tritte / Griffe etc. sind unverzüglich zu melden.
5.3 Offenes Feuer oder Rauchen in der Anlage ist nicht erlaubt.
5.4 Das Mitbringen von Tieren in die Kletteranlage ist nicht gestattet.
5.5 Bei mutwilligen Beschädigungen / Zerstörungen der Kletteranlage bzw. der Griffe, Sicherungsmittel etc. behält sich die DAV Sektion Zittau entsprechende Schadensersatzforderungen vor.

6. Hausrecht


6.1 Das Hausrecht über die Kletteranlage üben Übungsleiter und Verantwortliche der DAV Sektion Zittau und das Personal der Westpark GmbH aus.
6.2 Die unbefugte Benutzung der Kletteranlage (z. B. ohne Eintrittskarte) wird mit einer erhöhten Klettergebühr in Höhe von 100 Euro geahndet.
6.3 Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann von der Benutzung der Kletteranlage vorübergehend oder dauernd ausgeschlossen werden. Gezahlte Eintrittsgelder werden nicht erstattet.
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